Gerichtsvollzieher

Zwangsvollstreckungen aufgrund von Scheinurteilen durch Gerichtsvollzieher.

Geht das ?

Natürlich geht das nicht.

Scheinurteile entfalten keine Rechtskraft und sind auch keine vollstreckbaren Titel.

Aufgrund von Scheinurteilen durchgeführte Zwangsvollstreckungen sind illegal und bedeuten für die Opfer zumeist die Durchführung von Folter i.S.d. Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984 – Kurz: Antifolterkonvention.

Aber nicht nur die Antifolterkonvention ist hier einschlägig. Auch das Völkerstrafgesetzbuch (hier §6 (2) VStGB) verbietet die Psychiatriesierung mittels illegaler Zwangsmaßnahmen durch Gerichtsvollzieher.

  1. Errol
    8. April 2010 um 10:54 | #1

    Das ist alles richtig. Aber auch der Besitzer dem eine Imobilie ZV wird hat seine rechte, und er kann auch nach der ZV den sog. Behörden und der erwerber der Imobilie über Jahre das Leben schwer machen ohne das der aus der Imobilie auszieht. es ist nur auf den § 859 BGB zu achten.

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