Folter durch Scheinverfahren

Scheinurteile und Scheinverfahren verstoßen als wesentlicher Bestandteil eines „unfairen Verfahrens“ gegen Artikel 3, Artikel 6 und Artikel 14 der Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) bzw. Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und gegen weiteres Völkerrecht ( vgl. a. Ipsen Staatsrecht II, RN 61+65, Model/Creifelds 2000,332 ff., UNO Resulotion 217 A (III), Charta von Paris; siehe a. massive Verletzung von Palandt zu § 839 BGB.) palandt

Scheinurteile und Scheinverfahren stellen grundsätzlich schwere Verstösse gegen die §§ 6 (1) Ziffer 2 und 3 sowie § 7 des Völkerstrafgesetzbuches (VStGB) dar, da diese Art der schweren Psychiatrisierung der Justizopfer – also Opfer durch staatliche Gewalt auf Gerichts- und auf Vollzugsebene – , als Foltermaßnahme im Sinne des Artikel 2 des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984 (Antifolterkonvention) zu bewerten ist, wobei das VStGB aber für den Einzelnen aber nur greift, wenn er Mitglied in einer im VStGB genannten Gruppe ist – z.B. die NGO und Streitgenossenschaft “Ringvorsorge”.

In dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe ist die Individualbeschwerde geregelt.

Artikel 10 der Antifolterkonvention
(1) Jeder Vertragsstaat trägt dafür Sorge, dass die Erteilung von Unterricht und die Aufklärung über das Verbot der Folter als vollgültiger Bestandteil in die Ausbildung des mit dem Gesetzesvollzug betrauten zivilen und militärischen Personals, des medizinischen Personals, der Angehörigen des öffentlichen Dienstes und anderer Personen aufgenommen wird, die mit dem Gewahrsam, der Vernehmung oder der Behandlung einer Person befasst werden können, die der Festnahme, der Haft, dem Strafvollzug oder irgendeiner anderen Form der Freiheitsentziehung unterworfen ist.

Vereinte Nationen

  1. Martens
    24. August 2010 um 18:34 | #1

    Der nachfolgende Paragraph der Abgabenordnung scheint die Folter als legitimes Mittel zur Informationsgewinnung in der BRD zu zulassen
    § 413 Einschränkung von Grundrechten
    Die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 des Grundgesetzes), des Briefgeheimnisses sowie des Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.

    • 25. August 2010 um 10:29 | #2

      Danke für die Antwort. Ich werde den Text auch in den Hauptblog der Ringvorsorge hineinstellen.
      Freundliche Grüsse

  2. Freddy Huibregtse
    23. Januar 2011 um 08:40 | #3

    Absender: Freddy Huibregtse/Postfach 200445/51434 Bergisch Gladbach
    Handynummer: 0178-1401904
    Faxnummer: 03212-1345074

    50 Monate psychische Folter durch die Deutsche Justiz und Kindesvater (=Staatsanwalt in Köln) an Kindesmutter
    und ihre 2 Kinder !

    KINDERKLAU UND MASSIVE MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN DURCH DEUTSCHE JUSTIZ!

    Sehr geehrte Redaktionsleitung,

    Eine alleinerziehende Mutter wurde ihre 2 Kinder durch einen rechtswidrigen
    Beschluss vom 16-12-2009 durch das Amtsgericht Bergisch Gladbach
    grundlos ohne gesetzliche Grundlage brutal abgenommen!

    Zu den Umständen dieser “Gerichtsverhandlung” ist folgendes festzuhalten:

    - Die Kindesmutter und die beiden Kinder waren bei der “Gerichtsverhandlung” nicht dabei !

    - Die Kindesmutter und die Kinder sind nicht vom Richter befragt worden!

    - Es lag kein Bericht vom Jugendamt vor.

    - Es gab keinerlei Probleme mit dem Sorgerecht.

    - Zuvor hat der Kindesvater(=Staatsanwalt) versucht seine Ex-Ehefrau zu entmündigen!

    Der Richter Hanns-Georg Becker hat am 16-12-2009 dennoch folgendes
    entschieden für seinen Kollegen Staatsanwalt:

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und Übertragung des alleinige Sorgerechts
    wird auf dem Kindesvater übertragen!

    Die Kinder wurden gegen Ihren Willen, ohne objektive oder rechtliche Grundlage
    am 22-12-2009 durch den Kindesvater(=Staatsanwalt in Köln) und seinem
    Vater= Oberstaatsanwalt A.D. brutal von der Schule/Kindergarten weggerissen
    und aus eine vollig harmonische stabile Mutter-Kinderbeziehung!!

    Die Mutter legte über Ihren Rechtsanwalt beim OLG-Köln eine Beschwerde ein
    und verlangte eine Aufhebung dieses kriminellen Beschlusses vom 16-12-2009!
    Bis heute verweigert Richter Bodens des OLG-Köln die Aufhebung dieses Beschlusses
    und erlaubt die weitere systematische Entfremdung der Kinder im Interesse des Kollegen Staatsanwalt!

    Die Kindesmutter wartet bereits seit mehr als 12 Monate auf einen Urteil vom OLG
    Köln.
    Richter Bodens des OLG-Köln sah sich, trotz eindeutige Rechtswidrigkeit des Beschlusses vom 16-12-2009, keinen
    Anlass diesen kriminellen Entzug der Kinder rückgängig zu machen.
    Stattdessen werden die Kinder seit 9 Monate dazu gezwungen grundlos beim
    Kindesvater (=Staatanwalt Köln) zu wohnen!

    Seit dem 22-12-2009 hat die Kindemutter 16 Stunden Umgang in 12 Monate bekommen!

    Die Kindesmutter hat deswegen eine Einstweilige Anordnung auf Umgangsrecht
    beim Familiengericht Bergisch Gladbach gestellt, aber Richter Hanns-Georg Becker hielt
    die ungestörte telefonische Kontaktaufnahme der Kindesmutter mit den Kindern,
    die Umgangsregelung für Oster-, Sommer- Herbst und Weihnachtferien der Kindesmutter mit ihren Kindern für
    nicht Regelungsbedürftig!

    Der Antrag wurde abgelehnt und die Rechtsanwalt hat aus diesem Grund eine Verfassungklage gestartet
    mit folgendem Ergebnis:

    Das Verfassungsgericht in Karlsruhe hat eine Verfassungsklage ,als einstweilige Anordung, bezüglich Geltendmachung des Umgangsrecht der Kindesmutter mit Ihren Kinder als “unzulässig” grundlos abgewiesen!

    Die Kindesmutter hatte in einer einstweilige Anordnung beim Familiengericht die Regelung der Sommerferien, Herbstferien und Weihnachtsferien 2009 und ungestörte telefonische Kontaktaufnahme
    mit Ihren Kindern beantragt.

    Die Kindemutter hat seit 12 Monate lediglich nur 16 STUNDEN UMGANG mit Ihren Kindern bekommen und dennoch wurde ihr das vollumfängliche Umgangsrecht grundlos verweigert!

    Richter Hanns-Georg Becker lehnte dies kategorisch ab und die Kindesmutter startete eine Verfassungsklage.
    Auch das Bundesverfassungsgericht wohlgemerkt sieht die massive Grundrechtsverletzungen
    der Kindermutter und ihre Kinder nicht, und lehnt aber das Grundrecht auf Umgang als “unzulässig” ab.

    Obwohl im Familiengesetz nach einer Einstweilige Anordnung vor dem Familiengericht keine Rechtsmittel mehr zur
    Verfügung stehen, wird die Verfassungklage als “unzulässig” grundlos abgelehnt.
    Durch die Rechtmittelerschöpfung und massive Grundrechtsverletzungen sind die zulassungsvoraussetzungen einer Verfassungklage eindeutig gegeben!

    Sogar das Verfassungsgericht in Karlsruhe verweigert die Kindermutter und Ihre Kinder die Gewährung ihr Umgangsrecht und Grund- Menschen- und UNO-Kinderrechte und erlaubt damit die weitere Grundrechtsverletzungen und psychische Folter an den beiden Kinder und die Kindesmutter!

    Die Kindesmutter wird jetzt in einer Eilklage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
    weiterkämpfen für Ihre rechtswidrig abgenommene Kinder und ihre “gesetzliche garantiertes” Umgangsrecht!

    Die Respektierung der Menschen-,Grund- und UNO-Kinderrechte werden hier systematisch durch die Deutsche Justiz massiv verletzt.

    …Es ist jetzt 2011 und die Kinder sind nachwievor nicht bei Ihre Mutter und die massive Rechtsbeugung und
    psychische Folter an Kinder und Kindesmutter findet kein Ende!

    Falls Sie Interesse haben über diesen Fall zu berichten oder sich aktiv zu engagieren, wurde ich mich gerne mit Ihnen einen Termin machen damit diese Psychoterror an 2 Kinder und Kindesmutter ein Gesicht und Namen bekommt und die verantwortliche Endgültig zur Rechenschaft gezogen werden.

    Wenn die Respektierung der UNO-Kinderrechte und das Schicksal 2 unschuldige Kinder (6 & 8 Jahre) und Ihre
    Kindesmutter Ihnen am Herzen liegen, ist eine aktive Beteiligung für die UNO-Kinderrechte, Grundrechte- und
    Menschenrechte unumgänglich ……….oder wollen Sie wegschauen?

    Für ihren Engagement wäre ich Ihnen sehr dankbar!

    Mit freundlichen Grüßen,

    Freddy Huibregtse (Journalist & Menschenrechtler)

    Handy-Nummer: 0178-1401904

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